Fahrtkostenzuschuss steuerfrei
Pendlerpauschale oder steuerfreier Fahrkostenzuschuss vom Arbeitgeber?
Seitdem das Bundesverfassungsgericht den Frieden hinsichtlich der Pendlerpauschale wieder hergestellt hat, erhitzt Pendler – jenseits von defekten Klimaanlagen in Zügen – allenfalls noch die Frage:
Was bringt „mehr“ (Netto): die Pendlerpauschale im Rahmen der privaten Steuererklärung geltend zu machen oder der steuerfreie Fahrtkostenzuschuss auf der monatlichen Gehaltsabrechnung?
Direkt zur Video-Kurz-Präsentation
Eines vorweg: Im wörtlichsten Sinne des Begriffes „steuerfrei“ sind weder die Pendlerpauschale noch der Vergütungsbaustein „Fahrtkostenzuschuss“, der gern als steuerfreies Gehaltsextra gewährt wird. Die Pendlerpauschale wirkt sich im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleiches höchstenfalls Steuer senkend aus. Und der Vergütungsbaustein Fahrtkostenzuschuss ist mit 15 % pauschal zu versteuern.
Doch: „steuerfrei“ liest sich einfach besser als „steueroptimiert“ …
Rechtliche Grundlage des steuerfreien Fahrtkostenzuschuss
Die Anwendung des steuerfreien Fahrtkostenzuschusses als Vergütungsbaustein wird im § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 LStR 2008 geregelt:
Die Lohnsteuer kann nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % erhoben werden:
(…) für den Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse) (…) bei allen anderen Arbeitnehmern
bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs mit Ausnahme der Nummer 1 bis zur Höhe der abziehbaren Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG ; aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass an 15 Arbeitstagen monatlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unternommen werden.
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschal mit 15 % erheben, soweit diese Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 EStG wie Werbungskosten geltend machen kann. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuschüsse ist demnach der Betrag, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wie Werbungskosten geltend machen kann. (0,30 € / km).
Unterschiede Pendlerpauschale und steuerfreier Fahrkostenzuschuss
Der wesentliche Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss besteht vor allem darin, dass bei der Pendlerpauschale die tatsächlichen Tage (oder 225 Tage pro Jahr) zugrunde gelegt werden. Beim Fahrtkostenzuschuss per Gehalt werden jedoch nur 180 Tage pro Jahr angesetzt.
Dennoch können sich Mitarbeiter unter gewissen Voraussetzungen finanziell teilweise erheblich besser stellen, wenn sie statt der Pendlerpauschale den „steuerfreien“ Fahrtkostenzuschuss nutzen.
Mitarbeiter, deren Entfernung Wohnung- Arbeitsstätte maximal 17 km beträgt und keine Werbungskosten in Ansatz bringen können, stellen sich erheblich besser, wie diese Präsentation zeigt:
Umsetzung des steuerfreien Fahrtkostenzuschuss „Do-it-yourself“
Absolut einfach ist für den Arbeitgeber die Gewährung des steuerfreien, d.h. pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschusses als „on-Top-Leistung“ – ideal auch als Alternative zu kostenintensiven Gehaltserhöhung um 100,00 €. Hier stellt sich der Mitarbeiter durch den Fahrtkostenzuschuss geringfügig besser als mit einer Gehaltserhöhung (bei StKl. 1, keine Kirchensteuer). Der Arbeitgeber spart sich jedoch fast 50 % an Kosten.
Anspruchsvoller wird es schon, wenn er sich mit dem Mitarbeiter den Vorteil „teilen“ will oder ohne „Zusatzkosten“ davonkommen möchte. Dies wäre der Fall, wenn eine Netto-Entgeltoptimierung zugrunde gelegt wird. Durch die (geringfügig) Absenkung des Brutto-Entgeltes des Mitarbeiters entstehen Lücken in der sozialen Absicherung. Denn gemäß Sozialversicherungsverordnung sind steuerfreie oder pauschal zu versteuernde Gehaltsextras von der Sozialversicherung befreit.
Ohne „fremdes“ Deckungskonzept ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, dem Mitarbeiter diese Lücken zu kompensieren.
Dies gehört jedoch zum Standard der Konzepte des Marktführers für Entgeltoptimierung, der ValueNet Group.
Umsetzung des steuerfreien Fahrtkostenzuschuss mit ValueNet
Im Rahmen der Mitarbeitereinzelgespräche, die zum obligatorischen Qualitätsstandard der ValueNet Group gehören, wird zunächst die persönliche Situation des Mitarbeiters erfasst. Neben der Ermittlung der Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gehört daher auch immer die Frage nach der Höhe der privaten Werbungskosten. Sie sind – in Kombination mit den Werbungskosten – das entscheidende Kriterium, ob sich für den Mitarbeiter der „steuerfreie“ Fahrtkostenzuschuss wirklich lohnt.
Da sich für einen einzigen Baustein der ganze „Aufwand“ für keinen der Beteiligten rechnet, enthält das „Einstiegspaket“ in die Entgeltoptimierung neben dem Fahrtkostenzuschuss auch noch den Sachbezug (Strom oder Benzin), Restaurantschecks, Internetpauschale – und wo es passt – den Kindergartenzuschuss oder die Garagenpauschale für Dienstwagen.
Fordern Sie hier ein unverbindliches Gespräch mit ValueNet an.
